AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)
PSA-Ventiltechnik KG (Stand: 14. September 2009)
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- 1) Allgemeines
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma PSA-Ventiltechnik KG. Diese Geschäftsbedingungen sind somit wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages. Abänderungen in einzelnen Punkten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Verträge mit der PSA-Ventiltechnik KG kommen grundsätzlich erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch die Firma PSA-Ventiltechnik zustande.
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- 2) Lieferumfang
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Offensichtliche Fehler bei Erstellung des Anbots, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei der Abrechnung und Rechnungslegung binden die Firma PSA-Ventiltechnik nicht.
Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot des Verkäufers. Auch zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind in schriftlicher Form zu treffen. Wenn nichts anderes vereinbart ist kommt, der Vertrag erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie die gegenständlichen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des Vertrages.
Wird unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet, gilt sie als Vertragsinhalt.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Hinweisen des Käufers auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers.
In Produktkatalogen, Preislisten und Zeichnungen, Maß-, Beständigkeits- und Gewichtstabellen, sowie der Homepage des Unternehmens enthaltene Angaben sind nur soweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Solche Produktangaben sind lediglich beschreibend und stellen keine Garantie dar.
An allen technischen und kaufmännischen Unterlagen, wie Plänen, Mustern, Zeichnungen, Angeboten u.ä. Informationen (auch in elektronischer Form), des Verkäufers, behält sich der Verkäufer seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen diese ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zugänglich gemacht werden und sind im Falle der jederzeit möglichen Rückforderung des Verkäufers sofort an den Verkäufer herauszugeben.
Vertraglich vereinbarte Abnahmeprüfungen finden mangels abweichender Vereinbarungen am Herstellungsort und entsprechend der im Herstellungsland gegebenen Branchenüblichkeit statt. Die dem Käufer entstehenden eigenen Kosten, z.B. durch Teilnahme an den Prüfungen, hat er (wenn nicht anders vereinart) selbst zu tragen.
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- 3) Lieferzeit, Lieferverzögerung und Höhere Gewalt
- Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers, jedoch nicht vor Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien und Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben, Zahlungssicherheiten sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Verzögerungen teilt der Verkäufer sofort nach Kenntnis mit.
Bei Verzögerung von Versand und/oder Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt alle durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu berechnen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird.
Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen und Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Das Stornieren eines erteilten Auftrages durch den Käufer ist prinzipiell nicht möglich. Sollte in besonderen Fällen ein Storno durch den Verkäufer doch entgegengenommen werden, so behält sich der Verkäufer unabhängig vom Verschulden des Käufers die Verrechnung einer Stornogebühr von 40% des Nettofakturenwertes vor. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen. Sonderanfertigungen und Sonderausführungen sind auf jeden Fall von einer Stornierung ausgenommen.
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- 4) Preise und Zahlungen
- Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager ohne jede Verpackung und Verladung (EXW laut Incoterms 2000).
Besondere Verpackungswünsche hat der Käufer dem Verkäufer mit der Auftragserteilung bekannt zu geben. Entstehende Mehrkosten für Verpackung und Transport trägt der Käufer.
Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind (falls nicht anders vereinbart) binnen 30 Tagen ab Fakturendatum netto ohne Abzug jeglichen Skontos zu bezahlen.
Für den Fall des Verzuges bei der Zahlung verpflichtet sich der Käufer auch ohne Nachweis einer tatsächlichen Zinsbelastung seitens des Verkäufers an diesen 12 % Verzugszinsen ab dem 31. Tag nach Fakturendatum bzw. ab einem anderen, gesondert vereinbarten Tage der Fälligkeit zu leisten. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen offene Rechnungen ist unzulässig. Der Käufer ist hierzu nur bei Vorliegen von Gegenforderungen, die vom Verkäufer anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt wurden, berechtigt. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung und hier zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Wien.
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- 5) Erfüllung und Versand
- Mit dem Zeitpunkt der übergabe der Ware an den ersten Frachtführer gehen Gefahr und Zufall auf den Käufer über und gilt die Ware als ihm zur Verfügung gestellt. Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung.
Die Ware wird bei Transport durch Dritte nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten versichert.
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- 6) Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand verbleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Das Eigentum der PSA-Ventiltechnik KG an gelieferten Waren bleibt auch während der Fertigstellung des Endproduktes bestehen.
Es gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil, im Wert der gelieferten Waren, zusteht.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Unternehmen des Käufers oder über den Käufer selbst berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
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- 7) Mängelansprüche und Gewährleistung
- Die Ware ist vom Kunden nach Ablieferung zu untersuchen, hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Die Untersuchung einer Gesamtlieferung lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung. Wird die Mängelrüge nicht fristgerecht an den Verkäufer erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt.
Der Verkäufer wird mangelhafte Teile unentgeltlich nachbessern, mangelfrei ersetzen oder den Kaufpreis mindern, wobei dem Verkäufer hinsichtlich der Art und Weise der Mängelbeseitigung ein Wahlrecht nach billigem Ermessen zusteht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen Mängelbehebung nicht ein. Ein Wandlungsanspruch des Käufers wird ausgeschlossen. Voraussetzung für die Gewährleistung durch die Firma PSA-Ventiltechnik KG ist die vollständige Zahlung seitens des Käufers.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, wenn ihm der Käufer nicht die nach billigem Ermessen erforderliche Frist und Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumt und diese selbst oder durch Dritte vornimmt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, in welchen der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Mängeln die er arglistig verschwiegen hat. Schadenersatzansprüche, die auf Grund eines mangelhaften Gutes entstehen könnten, werden einvernehmlich ausgeschlossen, insbesondere sind Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Käufers entstehen können. Die PSA-Ventiltechnik haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind, diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs.
Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wie z.B. Dichtungen (Dichtringe, Manschetten, Ventilringe, Dichtelemente) und andere Teile aus Materialien wie Gummi, Kunststoffen, Buntmetallen, Graphit und ähnlichen Stoffen, wird keine Haftung übernommen. Ferner bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf natürlichen Verschleiß und auf solche Schäden, die in ungeeigneten Betriebs- und Einbauverhältnissen, unsachgemäßer Fremdmontage oder mangelhafter Wartung durch den Kunden ihre Ursache haben.
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- 8) Gewährleistungsfrist und Verjährung
- Alle Ansprüche des Käufers - egal aus welchem Rechtsgrund - verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Gefahrenübergang). Für Schadenersatzansprüche, gelten die gesetzlichen Fristen.
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- 9) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und einem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist Wien.
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- 10) Abänderungen
- Abänderungen dieser Bedingungen gelten nur wenn vom Verkäufer im Einzelfall anders angeboten oder vereinbart; Abänderungen dieser Bedingungen durch schriftliche oder mündliche Abänderungswünsche des Käufers gelten nur bei schriftlicher Annahme durch den Verkäufer. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
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- 11) Salvatorische Klausel
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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